| |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit
Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit
begegnen
Weltkonferenz "Pädagogik
für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität" UNESCO
Salamanca 1994
...über Prinzipen, Politik und Praxis in Pädagogik für besondere
Bedürfnisse
2. Wir glauben und erklären,
 |
dass jedes Kind ein grundsätzliches Recht
auf Bildung hat und dass ihm die Möglichkeit gegeben werden muss,
ein akzeptables Lernniveau zu erreichen und zu erhalten, |
 |
dass jedes Kind einmalige Eigenschaften,
Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse hat, |
 |
dass Schulsysteme entworfen und
Lernprogramme eingerichtet werden sollen, die dieser Vielfalt an
Eigenschaften und Bedürfnissen Rechnung tragen, |
 |
dass jene mit besonderen Bedürfnissen
Zugang zu regulären Schulen haben müssen, die sie mit einer
kindzentrierten Pädagogik, die ihren Bedürfnissen gerecht werden
kann, aufnehmen sollen, |
 |
dass Regelschulen mit dieser integrativen
Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu
bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen
heissen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um
Bildung für Alle zu erreichen; darüber hinaus gewährleisten
integrative Schulen eine effektive Bildung für den Grossteil aller
Kinder und erhöhen die Effizienz sowie schliesslich das
Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems. |
|
|